Das Objekt.
Baugrundstück in 2. Reihe mit gesicherter Zufahrt für die Bebauung mit einem Büro- oder Ausstellungsgebäude sowie einem nicht störendem gewerblichen Betrieb.
Das Baufenster mißt ca. 16 m x 14 m,
Lt. Bebauungsplan darf 2 geschossig (plus Dachgeschoss) gebaut werden.
Nicht zulässig sind Wohngebäude (außer Betreiber bzw. Hausmeisterwohnung) und Betriebe des Beherbergungsgewerbe.
B-plan 29N 5.Änderung "Baufenster Hauptstraße 10"