Kurzgutachten.
Das Kurzgutachten verzichtet im Regelfall auf beschreibende Sachverhalte. Neben einer Fotodokumentation werden nur zwingend notwendige Dokumentationen dem Gutachten als Anlage beigefügt. Bei der Erstellung des Kurzgutachtens halten wir uns an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Außerdem ziehen wir den aktuellen Grundstückmarktbericht der jeweiligen Region hinzu. Unsere fundierte Ausbildung als Immobiliensachverständige und unsere langjährige Erfahrung als Immobilienmakler vor Ort machen uns zum kompetenten Ansprechpartner für Ihre Wertermittlung.
Folgende Unterlagen sind für ein Kurzgutachten notwendig. Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich.
. Grundrisse
. Grundstücksgröße
. Baujahr, wesentliche Modernisierungen
. evtl. Belastungen des Grundstücks (z.B. Wegerecht, Nießbrauch)
. evtl. Mieteinkünfte
. bei ETWs Teilungserklärung
. Sondernutzungsrechte
Bei bestimmten Regelungen können noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Dies klären wir gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Die Kosten für ein Kurzgutachten richten sich nach dem Aufwand. Sprechen Sie mit unserem TÜV-zertifizierten Sachverständigen Filippo Mannella, er berät Sie gerne.
Verkehrswertgutachten.
Häufig steht der Verkehrswert im Vordergrund, so dass das Gutachten dann auch als Verkehrswertgutachten bezeichnet wird. Ein Gutachten spiegelt den stichtagsbezogenen Verkehrswert (Marktwert) eines Bewertungsobjektes wider.
Bewertungsobjekte können z.B. einzelne oder mehrere Grundstücke (Liegenschaften), Ein-oder Mehrfamilienhäuser, Wohnungen oder Gewerbeobjekte sein.
Bewertungsanlässe sind z.B.:
. Beleihung
. Erbauseinandersetzung
. Vermögensübersicht
. Kaufpreisfindung
. Bildung oder Auflösung von Eigentümergemeinschaften
. steuerliche Betrachtungen
. Finanzierungen
. Enteignungen
. Entschädigungen
. Zwangsversteigerungen
. Renditeprognosen
Rund um die Bewertung von Immobilien sind viele Details zu beachten, die zum Teil sehr komplex sein können. Unsere Gutachten werden erstellt nach dem WER (Wertermittlungsrichtlinien) und der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung. Sie erhalten ein 25-50 Seiten starkes Gutachten mit zusätzlicher Fotodokumentation.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach dem Aufwand. Sprechen Sie mit unserem TÜV-zertifizierten Sachverständigen Filippo Mannella, er berät Sie gerne.
Beleihungswertgutachten.
Im Beleihungswertgutachten wird der Wert einer Immobilie in der Verfahrensweise ähnlich bestimmt wie der Verkehrswert. Er wird jedoch unter anderen Gesichtspunkten und nach anderen Rechtsgrundlagen ermittelt.
Der Beleihungswert wird in §16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) wie folgt definiert:
Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.
Die Kosten für ein Beleihungswertgutachten richten sich nach dem Aufwand. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.
Schimmelpilzgutachten.
Als TÜV Rheinland geprüfte und zertifizierte Sachverständige für Schimmelpilz im Innenraum befassen wir uns mit der Problematik von Feuchtigkeitsschäden in Gebäuden und dem daraus resultierenden Schimmelpilzwachstum. Da Ursachen für Schimmelpilzwachstum unterschiedlicher Herkunft sein können, empfiehlt es sich, einen Schimmelpilzschaden und die Schadensursache von einem Sachverständigen bewerten zu lassen.
Wir beraten Sie gerne bei Ihren Sanierungsarbeiten, bewerten das Schadensausmaß und erstellen Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachten für Schimmelpilzschäden.
Die Kosten für ein Schimmelpilzgutachten richten sich nach dem Aufwand. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.