Das Objekt.
Das 601 m² große Grundstück ist gemäß Bebauungsplan mit einem Ein- bis Zweifamilienhaus in eineinhalbgeschossiger Bauweise bebaubar. Durch die leichte Hanglage bieten sich diverse Gestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise könnten auch im Untergeschoss Wohnräume entstehen.
Die GRZ ist auf 0,4 und die GFZ auf 0,5 festgesetzt. Unter Einhaltung des vorgeschriebenen Bauwiches könnte zum Beispiel eine Grundfläche von 9 m x 10 m bebaut werden.
Es sind Sattel-, Walm und versetzte Pultdächer als Dachform zulässig. Dachaufbauten wie Gaupen und Dacheinschnitte sind realisierbar.
Die Zufahrt zum Haus / Grundstück könnte wahlweise von der Süd- als auch der Westseite erfolgen.
Optional kann das Nachbargrundstück als erweiterter Garten gepachtet und später gegebenenfalls erworben werden.
Das Grundstück ist erschlossen, jedoch liegen einige Anschlusspunkte nicht direkt an der Grundstücksgrenze.
Glasfaser wird voraussichtlich ab September verfügbar sein.
Ein Endausbau der Straße ist auf lange Sicht nicht angedacht.